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Fachseminar Innenentwicklung: Planung – Baurechtliche Instrumente – Umsetzung

© Amt der ländlichen Entwicklung

Kaum ein Thema bewegt unsere Kommunen derzeit so stark wie die Innenentwicklung. Es lohnt sich aus vielfältigen Gründen, Innenentwicklungspotentialen, Brachflächen und Nachverdichtungspotentialen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Ämter für Ländliche Entwicklung und im ländlichen Raum tätige Architekten und Planer unterstützen Gemeinden bei der Erhaltung vitaler Ortskerne. Neben den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung stehen dafür auch bewährte baurechtliche Instrumente zur Verfügung.

Die Fachtagung verfolgte das Ziel, die Möglichkeiten des Baugesetzbuches für die Unterstützung der Innenentwicklung noch bekannter zu machen. Anhand gelungener Beispiele nachhaltiger Ortsentwicklung wurde ein Instrumentenkasten vorgestellt, und beispielsweise auf Grundsatzbeschlüsse, Vorkaufsrechtssatzung, Bauleitplanung im Bestand und Bauverpflichtung und Baugebot eingegangen. Mit Planungs- und Entwicklungsprozessen in ländlichen Gemeinden befasste Fachleute berichteten von ihren Erfahrungen.

Organisiert wurde die Fachtagung von der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer und dem Bayerischen Gemeindetag.

Block 1: Strategien und Grundlagen
· Wesen, Wirkung und rechtliche Grundlagen von Grundsatzbeschlüssen (pdf 1a)
Matthias Simon, Bayerischer Gemeindetag, Referat Baurecht und Landesentwicklung, München
Weitere Literatur / Artikel von M. Simon zum Grundsatzbeschluss (pdf 1b)

· Strategische rechtliche Leitplanken gelungener nachhaltiger Ortsentwicklung (pdf 1c)
Georg Küttinger, Erster Bürgermeister der Marktgemeinde Thalmässing
Weitere Literatur / Ergänzungen von Herrn Küttinger (pdf 1d)

Block 2: Zugriff und Steuerung
· Die Sanierungssatzung und das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet – ein Instrument des BauGB für alle Kommunen (pdf 2a)
· Das allgemeine Vorkaufsrecht und die Vorkaufsrechtssatzung (pdf 2b)
Frank Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Meidert und Kollegen, München

Block 3: Gestaltung und Baukultur
· Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Festsetzung:
Mit baurechtlichen Instrumenten auf dem Weg zur Baukulturgemeinde (pdf 3 a)
Martin Hofmann, Hofmann & Dietz, Irsee

· Positive Steuerung durch Bebauungsplan im Bestand (pdf 3 b)
Manuela Skorka, Planungsbüro Skorka, Neuried

· Das Gemeindeentwicklungskonzept als Ausgangspunkt einer guten Ortsentwicklung (pdf 3c)
Doris Schneider, Bauamtsleiterin Markt Wolnzach
Weitere Literatur / Artikel von D. Schneider zu Wolnzach (pdf 3d)



Januar 2020

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